Aufruf zum Warnstreik am 13.4.

Warnstreik am Freitag, den 13. April 2018, ganztags in den kommunalen Einrichtungen der Stadt Offenbach, im Landkreis Offenbach, im Hochttaunuskreis, im Main-Taunus-Kreis und im Wetteraukreis; Sammelpunkt der GEW (Streikerfassung und Streikfrühstück): Ab 8.00 bis 9.30 Uhr: DGB-Haus Frankfurt, Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77.

Die Gewerkschaften verhandeln seit dem 26. Februar 2018 mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über eine Gehaltserhöhung für die Tarifbeschäftigten im Geltungsbereich des TVöD. In zwei Verhandlungsrunden haben die Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt. Die GEW fordert in der Tarifrunde 2018: Erhöhung der Tabellenentgelte um sechs Prozent, mindestens aber 200 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten, Erhöhung der Entgelte für Praktikantinnen und Praktikanten sowie Auszubildende um 100 Euro monatlich.
Zur Durchsetzung dieser Forderungen ruft die GEW ihre tarifbeschäftigten Mitglieder im Gel- tungsbereich des TVöD und TVPöD in den kommunalen Einrichtungen der Stadt Offenbach, im Landkreis Offenbach, im Hochtaunuskreis, im Main-Taunus-Kreis und im Wetteraukreis zu einem ganztägigen Warnstreik am 13. April 2018 auf.

Zur Info: Ruft eine Gewerkschaft die Beschäftigten zu einem Streik auf, haben alle ArbeitnehmerInnen dieser Einrichtungen Streikrecht, sofern sie vom „Streikgegenstand“ betroffen sind. Niemand wird zu einem Streik gezwungen. Aber: Alle, die nicht mitmachen, gefährden den Erfolg. KollegInnen, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, sind genauso aufgerufen, sich am Streik zu beteiligen wie Gewerkschaftsmitglieder. Allerdings erhalten nur Mitglieder von ihrer Gewerkschaft Streikgeld.
Der Arbeitgeber kann den Teil des Entgeltes, der auf den Zeitraum der Teilnahme an einem Streik entfällt, einbehalten. Bei Warnstreiks zahlt die GEW pro Streiktag den nachgewiesenen Nettogehaltsabzug (Kopie des Gehaltsnachweises erforderlich) als Streikgeld, maximal das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrags plus fünf Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind. Das Streikgeld unterliegt nicht der Einkommenssteuer. Über eine persönliche Streikteilnahme muss die streikende Person ihren Arbeitgeber nicht informieren.

Mehr unter www.gew-hessen.de. GEW Landesverband Hessen, Telefon 069/97 12 93-0, info@gew-hessen.de