Inklusive Schulen brauchen angemessene Ressourcen!

Resolution

Über 100 Personalräte von ca. 120 Schulen aus Stadt und Kreis Offenbach sind am Mittwoch, 4. Februar 2015, zu ihrem regelmäßigen Personalrätetreffen zusammengekommen.

Die Personalräte stellen übereinstimmend fest:

Immer mehr Eltern nehmen für ihre Kinder das Recht auf inklusive Beschulung in Anspruch. Deswegen sinken die Schülerzahlen an den Lernhilfeschulen. Die Helene-Lange-Schule in Rödermark wurde im letzten Schuljahr bereits geschlossen. Der Lernhilfebereich in der Friedrich-Fröbel-Schule, Neu-Isenburg soll in den nächsten Jahren auslaufen.

Wir erleben jedoch täglich, dass an unseren Regelschulen eine wirklich inklusive Beschulung der Schülerinnen und Schüler unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht stattfinden kann. Inklusion kann nicht auf einzelne Stunden begrenzt werden.

Unter diesen Umständen kann Inklusion nicht stattfinden, sie belastet alle Beteiligten unverhältnismäßig und wird den Kinder nicht gerecht. Wir brauchen nicht nur Beratung, sondern auch den zeitlichen Rahmen für aktive Unterstützung. Wir sind uns einig, dass eine erfolgreiche Arbeit nur durch eine dauerhafte und verlässliche Zusammenarbeit in Teams von Regel-und Förderschullehrkräften, sowie sonderpädagogischen und sozialpädagogischen Fachkräften gelingen kann. Dabei müssen Möglichkeiten zur Rückkopplung der BFZ-Kräfte an ihre BFZ erhalten bleiben, um weiterhin eine qualitativ gute Arbeit leisten zu können.

Inklusive Bildung und gute Bildung generell brauchen angemessene Ressourcen. An diesen fehlt es uns jedoch, sodass wir nicht allen Schülerinnen und Schülern in unseren Klassen so gerecht werden können, wie wir dies möchten und es unser Auftrag ist. Besonders dramatisch empfinden wir die Entscheidung im Bereich Lernhilfe, in den ersten und zweiten Klassen keine Förderausschüsse mehr zu zulassen und damit den betroffenen Kindern eine direkte Unterstützung während des Unterrichtes zu verweigern. Es kann nicht sein, dass Kinder erst über ein bis zwei Jahre scheitern müssen oder von den Kindern eine mangelhafte Leistung erbracht werden muss, bis endlich ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung entsteht.

So wollen und können wir, auch aus Verantwortung für die Kinder, nicht arbeiten!
Wir fordern als ersten Schritt:

  • Für die Eingangsklassen der Grundschulen und weiterführenden Schulen eine Förderschullehrerstelle für je drei Klassen;
  • Eine verlässliche und planbare Unterstützung durch die BFZ an den Regelschulen;
  • Aufstockung der Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte (SozialpädagogInnen, ErzieherInnen, HeilpädagogInnen);
  • Schülerhöchstzahlen der Inklusionsklassen von 20 Schülerinnen und Schülern, Vorklassen von 16 Schülerinnen und Schülern
  • Entlastungsstunden für Koordination, Konzeptentwicklung, Beratungsgespräche, Förderpläne, notwendige Dokumentationen und Fortbildung;
  • Zusätzliche Unterstützung für geistig, körper-, sehbehinderte oder blinde, schwerhörige oder gehörlose Kinder;

Wir fordern als weitere Schritte:

  • Ausbau der Bedingungen für die Eingangsklassen auf die übrigen Jahrgänge;
  • Mindestens eine Stelle pro drei Klassen für eine sozialpädagogische Fachkraft im inklusiven Unterricht und darüber hinaus den angemessen Ausbau der Schulsozialarbeit durch eine SchulsozialarbeiterIn an jeder Schule;
  • Unterstützung durch Psychologen und andere therapeutische Fachkräfte
  • Doppelbesetzung für alle Inklusionsklassen;
  • Eine klare Zeit-und Ressourcenplanung, wie diese Forderungen umgesetzt werden

Mit großer Mehrheit (2 Gegenstimmen, keine Enthaltungen) am 4.2. verabschiedet.

Verteiler: HKM,SSA, Presse, GEW Hessen, VBE, DLH, UL, gib-Hessen
Fraktionen der im hessischen Landtag vertretenen Parteien, ebh, LSV