Durchführung der inklusiven Beschulung

Vereinbarung zwischen dem Gesamtpersonalrat der Lehrer_innen und dem Staatlichen Schulamt Offenbach

Nach 18-monatigen Verhandlungen ist im Dezember 2014 eine Vereinbarung zur Durchführung der inklusiven Beschulung zwischen dem Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer und dem Staatlichen Schulamt Offenbach abgeschlossen worden. Ziel ist es, allen Beteiligten durch einvernehmliche Regularien Planungssicherheit zu verschaffen und sicherzustellen, dass die vorhandenen Ressourcen in vollem Umfang der inklusiven Beschulung zur Verfügung stehen. Dabei ist aus Sicht des Gesamtpersonalrats deutlich, dass die von der Landesregierung zur Verfügung gestellten Ressourcen auch nicht ansatzweise ausreichen und hier dringend nachgebessert werden muss.

Die Vereinbarung bezieht sich auf Fragen der Vertretung, der Zusammenarbeit zwischen Regelschullehrkräften, Förderschullehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften, der Teilnahme an Konferenzen, Pädagogischen Tagen und Fortbildungen, der Elternarbeit, der Pausenaufsicht, Klassenfahrten und Projektwochen. An der Erarbeitung der Vereinbarung nahmen auf Seiten des Gesamtpersonalrats Regelschullehrkräfte, Förderschullehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte teil. 

In untenstehendem Dokument dokumentieren wir die Vereinbarung zu inklusiver Beschulung an Schulen Bereich des Schulamts Offenbach.