Jobticket für Beschäftigte des Landes Hessen


Die hessenweite Freifahrtberechtigung für alle Beschäftigten des Landes Hessen (Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte nach TV-Hessen) ab dem 1. Januar 2018 wird kommen. Mittlerweile konnten grundlegende Fragen zur Umsetzung geklärt werden. Die kostenlose Nutzung aller Busse, Straßenbahnen sowie U-, S- und Regionalbahnen in Hessen soll durch Vorlage eines Dienstausweises legitimiert werden. Beschäftigte, die über keinen Dienstausweis verfügen, erhalten einen Berechtigungsausweis in Papierform. Mittelfristig soll – wie bei den Schülerinnen und Schülern – auf Chipkarten umgestellt werden. Die Freifahrtberechtigung gilt für das gesamte Wegenetz der Verkehrsverbünde RMV und NVV. Da diese Wegenetze über die Grenzen Hessens hinausreichen, werden also auch außerhessische Gebiete in die Berechtigung einbezogen.

Nicht alle Beschäftigten werden die Freifahrtberechtigung für ihren Weg zur Arbeit nutzen können. Viele werden weiterhin auf das Auto angewiesen sein. Zu der Frage, ob sich in diesen Fällen etwas an der steuerrechtlichen Entfernungspauschale ändert, hat das Hessische Finanzministerium folgende Erklärung abgegeben: „Der steuerliche Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Form der Entfernungspauschale wird durch die künftige Freifahrtberechtigung der Bediensteten nicht berührt.“ Diese Einschätzung wurde von der Arbeitgeberseite in der vergangenen Woche erneut bestätigt.