GEW-Proteste zeigen Erfolg!

Kultusministerium setzt die Disziplinarverfahren gegen streikende Lehrkräfte aus

Mit Erlass vom 3. Mai 2016 hat das Hessische Kultusministerium alle Disziplinarmaßnahmen gegen die verbeamteten Lehrkräfte, die sich am Streik der GEW am 16. Juni 2015 beteiligt hatten, ausgesetzt. Wichtig ist die Aussage, dass dabei den Betroffenen infolge der Aussetzung keine Nachteile, insbesondere auch für das berufliche Fortkommen, entstehen sollen. Dies soll ebenso für bereits abgeschlossene Disziplinarverfahren gelten.

Die Verfahren sollen bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Klage der GEW zum Beamtenstreikrecht ausgesetzt werden. Mit dieser  Begründung  erkennt das Kultusministerium zum ersten Mal an, dass sich in den letzten Jahren gravierende Veränderungen in der Rechtslage zum Streikrecht ergeben haben. Neue Urteile unter anderem des hessischen Verwaltungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts bejahen das Streikrecht unter Bezugnahme auf die Europäische Menschenrechtskonvention.

Wer bereits einen Verweis als Ergebnis des Disziplinarverfahrens bekommen hat (die meisten Fälle sind noch nicht so weit bearbeitet, meist wurde - nach der Anhörung - erst die Ermittlung abgeschlossen), sollte mit Hinweis auf den Erlass formlos Widerspruch eingelegen. In den anderen Fällen werden die Kolleg/-innen Schreiben erhalten, dass das Verfahren derzeit ausgesetzt ist. In beiden Fällen werden ihnen keine Nachteile bei Bewerbungen und Verbeamtungen entstehen.