Werden Hessens Beamte abgehängt?

2015 unter keinem guten Stern?

Steht das gerade erst gestartete Jahr 2015 für Hessens Beamte unter keinem guten Stern? Es wird nicht nur über eine längst überfällige Verkürzung der Wochenarbeitszeit der Lehrkräfte in Hessen eisern geschwiegen. Wenn es nach Schwarz-Grün geht, sollen die hessischen Beamtinnen und Beamten von der Entwicklung der Wirtschaft und der Löhne und Gehälter der anderen Berufsgruppen abgekoppelt werden.

Geplant sind eine Nullrunde für 2015 und für die nachfolgenden Jahre Erhöhungen um lediglich 0,8 Prozent.
In Euro ausgedrückt sollen wir am Ende der Legislaturperiode von Schwarz-Grün fast 20 Prozent gegenüber der Lohn- und Gehaltsentwicklung der übrigen Berufsgruppen verloren haben. Das sind  je nach Leistungsstufe zwischen 600 und 800 Euro pro Monat (bei A 13) – bei Pensionärinnen und Pensionären entsprechend weniger. Im Jahr: ca. 7 000 bis 10 000 Euro. Jeder kann diese Zahlen mit der eigenen Lebenserwartung multiplizieren, um herauszufinden, wie vielen Autos das entspräche oder ob es für ein oder zwei Eigenheime langt.

Diese Planung ist zwar rechtswidrig (siehe Kasten), aber das scheint Schwarz-Grün nicht zu stören, ganz im Gegenteil, durch Kürzungen bei der Beihilfe soll an den Beamtinnen und Beamten weiter gespart werden.
Die Gewerkschaften haben viele sauber durchgerechnete Vorschläge zur Stärkung der Einnahmeseite des Landes gemacht, die auch zu einer gerechteren Vermögensverteilung im Lande beitragen würden. Zur Haushaltssanierung durch Notopfer für Beamte und Pensionäre gibt es sehr wohl Alternativen! Packen wir es an!
Lasst uns die Situation in Personalversammlungen diskutieren, wie es in § 47 im Hessischen Personalvertretungsgesetz vorgesehen ist.1

Wir stellen gerne Referenten für Kurzreferate zur bevorstehenden Tarif- und Besoldungsauseinandersetzung.


1„Die Personalversammlung … darf alle Angelegenheiten behandeln, die die Dienststelle oder ihre Beschäftigten betreffen, insbesondere die aktuelle Entwicklung von Tarif-, Besoldungs- und Sozialangelegenheiten …“

Hessisches Besoldungsgesetz

§ 16 Anpassung der Besoldung

(1) Die Besoldung wird entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung durch Gesetz regelmäßig angepasst.

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