Streiks im Sozial- und Erziehungsdienst

Streikgeld für GEW-Mitglieder

Zum Streikgeld für GEW-Mitglieder: Pro Streiktag wird das Dreifache des GEW Monatsbeitrags gezahlt, zusätzlich 5 Euro pro Kind.

Für Feiertage und Wochenenden wird ebenfalls Streikgeld gezahlt, sofern am Tag davor gestreikt wurde, da dann der Arbeitgeber diese Tage ebenfalls vom Gehalt abzieht.

Der Bezug von Streikgeld ist steuerfrei.

Rechtliche Fragen in Bezug auf Kranken- und Rentenversicherung stellen sich erst, wenn der Streik länger als vier Wochen dauert. 

Die GEW Hessen wird in Kürze eine umfassende Information zu diesen Fragen an alle Streikenden schicken und diese auch auf ihrer Homepage gew-hessen.de veröffentlichen.

Weitere Informationen zu den Verhandlungen und den GEW-Aktionen auf www.gew.de/EGO