Das Streikrecht ist ein Menschenrecht

Beamte sind auch Menschen!

Die europäische Menschenrechtskonvention und darauf fußend die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes besagen, dass Beamte ohne hoheitliche Aufgaben streiken dürfen.

Hoheitliche Aufgaben? Damit sind Beamte im Bereich der Eingriffsverwaltung, Polizisten und Soldaten, aber keine Lehrer gemeint.
Da es sich bei der europäischen Menschenrechtskonvention um eigentlich auch für Deutschland geltendes Recht handelt, urteilen immer mehr deutsche Gerichte, dass auch verbeamtete Lehrer das Streikrecht besitzen. Allerdings steht eine Letztentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes noch aus.

Was ist bisher passiert, wenn wir gestreikt haben?

Das Gehalt für die ausgefallenen Stunden ist natürlich einbehalten worden.

Darüber hinaus?

1979: Missbilligung
1986: Missbilligung
1989: Verweis
1995: Missbilligung
1997: Missbilligung
2003: nichts
2009: Missbilligung

Im Bild ist zu sehen, wie sich Menschen fühlen, die eine Missbilligung wegen eines Streiks erwarten. Missbilligungen sind Ehrenurkunden für den aufrechten Gang. Sie sind die mildeste Form der Sanktionen, bleiben nur zwei Jahre in den Personalakten und müssen danach wieder entfernt werden.

Vor härteren Maßnahmen des Dienstherren hat uns immer eine gute Beteiligung geschützt. Deswegen wird es auch bei dem kommenden Streik ein Quorum geben, das erreicht werden muss, bevor zum Warnstreik aufgerufen wird.

Also:

Üben wir den aufrechten Gang, wenn die Landesregierung nicht einlenkt!
Kämpfen wir für die uns zustehende Arbeitszeitverkürzung und Gehaltserhöhung.
Streikbereitschaft erklären (vermutlich ab Mitte Mai)!
Dem Streikaufruf folgen (vermutlich im Juni)!