Aussetzung des Unterrichts aufgrund des Coronavirus: Die Schulen bleiben vom 16.3. bis vorerst 17.4. geschlossen

Stellungnahmen aus Gewerkschaftssicht

In der „Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020“ heißt es u.a.: „Es wird allgemein angeordnet, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht und anderen regulären schulischen Veranstaltungen an Einrichtungen gem. § 33  - 5 - / 6 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes bis zum 19. April 2020 fernbleiben müssen. Ihr Fehlen gilt als entschuldigt. Die Präsenzpflicht für Lehrkräfte und Schulleitungen bleibt bestehen. Dies gilt nicht, wenn sie sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2—Virus aufgehalten haben. Die in den Einrichtungen gem. § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes befindlichen Lehrkräfte sollen Betreuungsangebote für Kinder im Sinne des § 2 Abs. 2 mit Ausnahme der Kinder im Sinne des § 2 Abs. 3 anbieten. Die Organisation dieser Betreuungsangebote obliegt der Schulleitung.“
Mehr unter: https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2/umgang-mit-corona-schulen

Die Gesundheit der Lehrkräfte ist in Hessen schon lange gefährdet. Zu viele Pflichtstunden, zu große Klassen, praxisfern überfüllte Lehrpläne, ausufernde Verwaltungsaufgaben haben zu hohen Fallzahlen von Burnout, Frühpensionierung und frühem Tod geführt. Marode Schulgebäude, belastet mit Schadstoffen, ständig verdreckte sanitären Einrichtungen, schlechte Ausstattungen haben weiter ihren Teil dazu beigetragen, dass viele ihren Arbeitsalltag kaum noch ertragen können. Nun legt das HKM nach: Während anderswo Homeoffice im Vordergrund steht, müssen laut obigem Erlass alle Lehrkräfte morgen in der Schule erscheinen, obwohl die Schüler/-innen fehlen. „Die Präsenzpflicht für Lehrkräfte … bleibt bestehen“, heißt es oben. Ganz offensichtlich besteht dabei die Gefahr, dass die Lehrkräfte in der Schule sich gegenseitig anstecken. Darüber hinaus hat die Landesregierung Veranstaltungen von mehr als 100 Personen verboten. An großen Schulen besteht die Gefahr des Rechtsbruchs, wenn die Schulleitungen den Anordnungen des HKM folgen. Besonders kritisch ist zu sehen, wenn auch Lehrkräfte, die einer Risikogruppe angehören, erscheinen und sich ggfs. anstecken lassen müssen.

 

 

Stellungnahme der Gesamtpersonalräte Rheingau-Taunus-Wiesbaden und Bergstraße zum Schreiben des Kultusministers zur "Aussetzung des regulären Schulbetriebs"


Von Seiten des GPRLL können wir in Anbetracht der Lage diese Maßnahme gut nachvollziehen, sehen jedoch erhebliche Probleme in der konkreten Umsetzung, die einmal mehr wieder in den Schulen vor Ort gelöst werden müssen. Wir kritisieren dies scharf. V.a. folgende Vorgabe stößt bei uns auf Unverständnis: "Lehrkräfte sowie sonstige schulische Bedienstete im Landesdienst haben grundsätzlich gemäß ihrem individuellen Stunden- oder Einsatzplan ihrer Anwesenheitsverpflichtung in der Schule nachzukommen und dort außerunterrichtliche Aufgaben zu übernehmen."

Folgende Fragen stellen sich uns hierzu:

- In großen Systemen kommen so rasch immer noch über 100 Menschen zusammen, was auf jeden Fall die empfohlene Zahl von Menschenansammlungen übertrifft (von den Gefahren des Arbeitsweges mal abgesehen - nicht wenige sind ja auch auf Öffentliche Verkehrsmittel angewiesen). Und auch bei weniger Menschen sitzen immer noch genug zusammen (in vielen Firmen werden z.Z. Besprechungen von über 10 Menschen in einem Raum abgesagt!). Das widerspricht unserer Ansicht nach dem Sinn der Maßnahmen, Ansteckungsherde auszudünnen. Und wenn dann Verdachtsfälle/Erkrankungen in diesen Kollegien auftreten (häusliche Quarantäne.), wer nimmt z.B. das Abitur ab?
- Viele Kolleg*innen haben selber Kinder in KiTa oder Schule und wissen nicht, wie sie die Betreuung regeln sollen.
- Welche -sinnvollen- Arbeiten können denn in den Schulen überhaupt erledigt werden? Die Problematik der nicht vorhandenen Arbeitsplätze ist doch bekannt.
- Unserer Ansicht nach geben Dienstordnung und weitere Verordnungen eine generelle Anwesenheitspflicht in der Schule gar nicht her.

Der GPRLL empfiehlt ad hoc Folgendes:

1.) Die ÖPRs sollten sofort mit den Schulleitungen sprechen und schauen, ob nicht individuelle Lösungen an den Schulen gefunden werden können, damit mehr Menschen (v.a. solche mit Betreuungsproblemen) zu Hause bleiben können. Das könnte ja z.B. ein rotierendes System sein, damit eine möglichst kleine Rumpfmannschaft vor Ort ist. Dies liegt u.E. durchaus im Ermessen der Schulleitungen.

2.) Ist besonders darauf zu achten, dass die Risikogruppen sofort und auf jeden Fall zu Hause bleiben. Das HKM hat in seinem Brief vom 13.3.2020 an alle Schulleiterinnen und Schulleiter mitgeteilt, die Schulleitung könne "in eigener Verantwortung entscheiden, in welchem Umfang Lehrkräfte - insbesondere ab einem Alter von 60 Jahren sowie Beschäftigte, bei denen eine Grunderkrankung vorliegt, oder solche mit unterdrücktem Immunsystem - mit der Wahrnehmung von außerunterrichtlichen Aufgaben zu Hause betraut werden." Wir halten diese Formulierung bezüglich einer Ermessensentscheidung der Schulleitung für problematisch und verweisen deshalb auf die sehr viele klarere Formulierung in der Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 13.3., die für alle Landesbeschäftigten gilt und so sinngemäß auch von Innenminister Beuth in der Pressekonferenz am selben Tag vorgetragen wurde: „Risikogruppen unter Landesbeschäftigten können ab sofort von zu Hause aus arbeiten.“ Sollte es in den Schulen zu Schwierigkeiten kommen, sollte auf diese übergeordnete Regelung verwiesen werden. https://www.gew-suedhessen.de/home/