Arbeitsbelastung weiterhin unverantwortlich!

Resolution der Vertrauensleute der GEW an den Schulen im Kreis Offenbach vom 22.11.17

In den letzten zwei Jahren haben zahlreiche Überlastungsanzeigen aus Schulen in Stadt und Kreis Offenbach, aber auch aus anderen Regionen gezeigt, dass bei vielen Lehrkräften die Grenze der Belastung erreicht bzw. bereits überschritten ist.

Wir stellen fest, dass auch die zum Schuljahresbeginn umgesetzte Pflichtstundenreduzierung

um 0,5 Stunden hier keine Abhilfe schafft.

  • Die Verlängerung der Arbeitszeit auf 42 Stunden aus dem Jahr 2004 wird damit nicht vollständig zurückgenommen. Eine Festschreibung der 40-Stundenwoche für die Tarifbeschäftigten wurde nicht auf verbeamtete Kolleginnen und Kollegen übertragen.

  • Hessen ist nach wie vor eines der Bundesländer mit der höchsten Pflichtstundenzahl.

  • Permanent werden auf Schulen und damit auf die Lehrkräfte neue Aufgaben übertragen, ohne dass auch nur ansatzweise die notwendigen personellen Ressourcen bereitgestellt werden.

Lehrkräfte sollen nicht nur auf hohem Niveau mit gleichbleibender Qualität unterrichten, sondern auch zahlreiche zusätzliche Aufgaben übernehmen:

Sie arbeiten an Schulprogrammen, bilden sich außerhalb der Unterrichtszeit fort, passen ihre Tätigkeit an permanente Lehrplanänderungen an, sie nehmen nahezu ganzjährig Prüfungen in verschiedenen Schulformen und –stufen ab, sie korrigieren Eingangstests und veranstalten Lernstandserhebungen, sie setzen die immer wieder veränderten Vorgaben zur Inklusion um, und sie nehmen zunehmend erzieherische Aufgaben wahr. Sie betreuen Lehramtsreferendare und Praktikanten. Seit Schuljahresbeginn sollen sie nun außerdem noch Tendenzen zur religiösen Radikalisierung und die Entwicklung sexueller Gewalt an Schulen beobachten. Dazu kommt ein oftmals erheblicher Verwaltungsaufwand, und die Lösung des vielerorts gravierenden Raumproblems gleicht einer logistischen Meisterleistung.

Selbstverständlich wird auch erwartet, dass Lehrerinnen und Lehrer hochmotiviert am (unterrichtsfreien) Samstag der Öffentlichkeit die Vorzüge ihrer Schule präsentieren.

Zum Ausgleich für diese zusätzliche Präsenz gab es im Kreis Offenbach bis zu diesem Schuljahr an vielen Schulen einen freien Fastnachtsdienstag; er wurde sozusagen vorgearbeitet. Seit den Sommerferien ist diese Praxis ausdrücklich untersagt.

Ist das die Antwort unseres obersten Dienstherrn, des Kultusministers, auf die eingangs erwähnten Überlastungsanzeigen? Hat er die vorgelegten Überlastungsanzeigen überhaupt zur Kenntnis genommen?

Sonntagsreden über die Bedeutung der Bildung helfen uns nicht weiter.

Wir fordern:

  • die deutliche Senkung der Pflichtstundenzahl

  • Entlastung für besondere Aufgaben wie Klassenleitung, Mentorentätigkeit und Praktikumsbetreuung

  • keine neuen Zusatzaufgaben über den Unterricht hinaus ohne zusätzliche Entlastung

  • Rücknahme des Erlasses zum Vorarbeitsverbot

  • zusätzliche personelle Ausstattung der Schulen für sozialpädagogische Aufgaben

Einstimmiger Beschluss der Vertrauensleuteversammlung vom 22.11.2017

Die Stellungnahme ist an das Hess. Kultusministerium und die Fraktionen im Hess. Landtag gerichtet.