Tarifeinigung für die Landesbeschäftigten

Einführung einer höheren Endgehaltsstufe für die Entgeltgruppen 9 bis 15 vereinbart

3. März 2017

Dietzenbach (GEW): Am frühen Freitagmorgen haben sich GEW, ver.di und die anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit dem Land Hessen auf höhere Einkommen für die rund 45.000 Tarifbeschäftigten des Landes geeinigt.

Zum 1. März 2017 werden die Einkommen um 2,0 % (mindestens um 75 Euro) erhöht. Am 1. Februar 2018 folgt eine weitere Erhöhung um 2,2 %. Zudem wird im Jahr 2018 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 in der Tabelle eine 6. Gehaltsstufe eingeführt. Der Verhandlungsführer der GEW, Andreas Gehrke, erklärte dazu „Für die Lehrkräfte und sozialpädagogischen Fachkräfte an Schulen, die ganz überwiegend in den Entgeltgruppen 9 bis 15 eingruppiert sind, ist die vereinbarte Stufe 6 von besonderer Bedeutung. Bisher endete der Stufenaufstieg in der Regel bereits nach 10 Jahren in der Stufe 5; mit der Stufe 6 kann nun nach 15 Jahren nochmals ein Einkommenssprung erreicht werden. Das ist eine echte Perspektive für die langjährig tätigen und hoch qualifizierten Beschäftigten.“  Zudem sind die Verbesserungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, die vor zwei Wochen für die anderen Bundesländer vereinbart worden waren, für den hessischen Landesdienst übernommen worden.

Als positiv wertete die GEW-Tarifkommission die vereinbarten Regelungen zur Höhergruppierung: „Bisher war es so, dass Beschäftigte, die in eine höhere Entgeltgruppe kamen, in bestimmten Fallkonstellationen unter Umständen Verluste beim weiteren Lebenseinkommen hinnehmen mussten, insbesondere wenn sie in der höheren Entgeltgruppe einer niedrigeren Stufe als bisher zuzuordnen waren“, erläuterte Karola Stötzel, stellvertretende Vorsitzende der GEW Hessen, in Dietzenbach. „Dieses Problem ist mit der stufengleichen Höhergruppierung weitgehend beseitigt. Diese Regelung gibt es in den anderen Bundesländern nicht.“  Neu ist auch – ebenfalls eine hessische Besonderheit – eine so genannte Freifahrtberechtigung im öffentlichen Personennah- und -regionalverkehr des Landes für die Beschäftigten, die 2018 eingeführt wird.

In der Tarifeinigung zwischen Gewerkschaften  und Land Hessen wird allerdings keine Aussage darüber getroffen, ob die tariflich festgelegte Einkommensentwicklung  auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes übertragen wird.

„Es bleibt ein Skandal“, so Stötzel weiter, „dass das Land Hessen in den vergangenen Jahren die Beamtinnen und Beamten des Landes von der Tarifentwicklung um 3,4 Prozentpunkte abgekoppelt hat. Das Land spaltet die Beschäftigten  Diese Spaltung muss beendet und das Tarifergebnis vollständig übertragen werden.“

Das, so Stötzel weiter, gelte auch für die Wochenarbeitszeit. Hier müsse Hessen endlich die für die Tarifbeschäftigten seit 2010 geltende 40-Stundenwoche für Beamtinnen und Beamte sowie Lehrkräfte umsetzen.

Die Tarifkommission der GEW hat dem Verhandlungsergebnis zugestimmt.