Verschlechterungen bei der Beihilfe

Was tun?

Die Beihilfe wird sich ab 1. November 2015 verschlechtern: Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung und besondere Behandlungen sind nicht mehr beihilfefähig, es sei denn, der/die Beihilfeberechtigte bezahlt monatlich 18,90 Euro an die Beihilfestelle. (Damit sind aber auch alle berücksichtigungsfähigen Angehörigen abgedeckt.) Diese Eigenleistung ist natürlich nichts Anderes als eine Gehalts- bzw. Pensionskürzung, die im Zusammenhang mit der diesjährigen Nullrunde und den nächsten nur 1-prozentigen Erhöhungen der Bezüge zu sehen ist. Trotzdem ist es als Erfolg der Proteste der Gewerkschaften anzusehen, dass die weit darüber hinausgehenden Änderungen des Beihilferechtes, die vor einigen Jahren angekündigt wurden, zurückgezogen wurden und jetzt diese moderate Belastung beschlossen wurde.

Das Formblatt zur Erklärung der Inanspruchnahme der Zusatzleistungen und der Zahlung der monatlichen 18,90 Euro ist von der Beihilfestelle schon verschickt worden. Für ältere Beamte ist es auf jeden Fall sinnvoll, die Erklärung zur Zahlung dieses Betrages zu unterschreiben, da es für ältere Menschen wahrscheinlicher wird, eine Krankenhausbehandlung in Anspruch zu nehmen. Und keine private Versicherung wird dieses Risiko billiger als mit 18,90 versichern. Jüngere Menschen überlegen vielleicht, ob sie dann jahrelang für etwas bezahlen müssen, was sie gar nicht in Anspruch nehmen. Es ist aber Folgendes zu bedenken: Die Einverständniserklärung zur Zahlung der  18,90 kann in Zukunft jederzeit widerrufen werden. Umgekehrt ist aber die Erklärung, dass man diese Zahlung verweigert und auf die Zusatzleistungen verzichtet, für immer unwiderrufbar !! Wenn jemand das Formular gar nicht zurückschickt, wird das als Verzicht auf die Zusatzleistungen gewertet.

Weitere Infos findet ihr auf der Internetseite der GEW: www.gew-hessen.de unter Recht aktuell