Streik: Rechtswidrige Verweise des Schulamts?

Widerspruch einlegen!

Das Schulamt hat auch nach dem 3.5.2016 noch Verweise zugestellt. Wenn ein Verweis erteilt wurde, nachdem der Erlass des HKM zur Aussetzung der Diszplinarverfahren bereits vero?ffentlicht worden war (3.5.), dann ist dies nach Auffassung der GEW-Juristinnen formell rechtswidrig. Wer also einen Verweis nach dem 3.5. bekommen hat (es gilt das Zustellungsdatum), sollte Widerspruch einlegen und darauf hinweisen, dass der Verweis formell rechtswidrig ist. Damit müsste er dann zurückgezogen werden. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Zustellung. Für die weitere Argumentation gibt es ein Musterschreiben der GEW-Rechtsstelle, das unter tinyurl.com/gu3pfdt heruntergeladen werden kann (eine Anmeldung auf dem Server ist nicht erforderlich, einfach unten "Nein Danke. Weiter zur Ansicht" anklicken).