Info aus dem GPR LL OF

Mai 2015

Bewegliche Ferientage

Aufgrund einer Neuregelung werden ab nächstem Schuljahr alle drei beweglichen Ferientage vom Schulamt festgelegt.

Für das Schuljahr 2015/16 sind dies der 8.2.16 (Rosenmontag), 6.5.16 (Tag nach Himmelfahrt) und 27.5.16 (Tag nach Fronleichnam).


Keine Tätigkeit ohne schriftliche Verfügung!

Aufgrund aktueller Ereignisse wichtig für viele Kollegen:

Keine Tätigkeit, die schriftlicher Anweisung bedarf (d. h. Abordnungen, Versetzungen etc.) darf ohne schriftliche Verfügung erfolgen.

In Einzelfällen kann die mündliche Aussage des Dienstvorgesetzten (d. h. des Staatlichen Schulamts) gelten – dies liegt im Ermessen des Kollegen.

Im Zweifelsfall ist da der Nachweis der Aussage allerdings nicht möglich. 

Arbeitsschutzausschuss: Begehungsberichte

Der Arbeitsschutz an Schulen ist eine der dienstlichen Verpflichtungen des Schulleiters. Der Schulpersonalrat ist zwingend einzubeziehen und umfassend zu informieren. Deshalb müssen Berichte von Sicherheitsbegehungen dem Schulpersonalrat zugängig gemacht werden; auch sollte der Schulleiter dem Schulpersonalrat die Teilnahme an Begehungen ermöglichen.

Sprecht eure Schulleiter an und fordert Information ein! 

TV-H: Lebensarbeitszeitkonto

Befristete TV-H-Beschäftigte an Schulen haben ein Recht auf einen Ausgleich der Arbeitszeit in dem Umfang, in dem vergleichbare Festangestellte die Gutschrift auf dem Lebensarbeitszeitkonto erhalten. Dies muss in jedem TV-H-Vertrag festgehalten sein (§5).

Bei ganzjährigen Verträgen hat die „Auszahlung“ in Freizeitausgleich zu erfolgen (d. h. z. B. bei voller Stelle entfällt ca. die ganze letzte Woche vor den Sommerferien), bei kürzer Beschäftigten muss eine Auszahlung in Geld erfolgen. Die Schulleiter müssen rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages beim Schulamt den Umfang des Ausgleichs erfragen und diesen dann in der Schule umsetzen.

DIES IST RECHT! Schulpersonalräte, unterstützt die TV-H-Kräfte darin, dies auch gewährt zu bekommen! 

Private Konten von Lehrkräften

An vielen Schulen ist es Usus, dass Lehrkräfte private Konten zur Verfügung stellen, um Gelder für Ausflüge, Klassenfahrten etc. zu verwalten und die nötigen Zahlungen vorzunehmen.

Ein aktueller Erlass des Kultusministeriums erklärt dies zwar nicht für unzulässig, erklärt aber eindeutig, dass dies eine Praxis ist, die Lehrkräfte in Erklärungsnöte und Rechtfertigungszwang bringen kann.

Deshalb raten wir dringend davon ab! Von Seiten des Landes Hessen ist keinerlei Unterstützung für Lehrer zu erwarten, deren Kontoführung z. B. von Eltern angezweifelt wird.

Das Kultusministerium verweist auf die Möglichkeit der Schule, ein Girokonto zu führen (was in der Praxis schwierig ist) und auf die Konten von Fördervereinen oder Elternbeiräten, die diese Gelder genauso verwalten könnten.

Versucht, an euren Schulen eine einheitliche Lösung herbeizuführen - die Schulleitung ist in der Verantwortung! 

PuSch

Zum neuen Schuljahr werden SchuB und EIBE durch zwei neue ESF-geförderte Programme Praxis und Schule (kurz PuSch) ersetzt - allerdings mit deutlich geringeren Mitteln.

PuSch A wendet sich an mind. 14-jährige abschlussgefährdete SuS und soll ihnen zum Hauptschulabschluss verhelfen, neu hier ist die Zusammenarbeit der allgemeinbildenden Schulen mit den BBS. PuSch B findet an den berufsbildenden Schulen statt und soll max. 18-jährige SuS zur Ausbildungsreife führen. Neu sind die Möglichkeit zur Aufnahme von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf und durch das Programm InteA (Integration und Abschluss) auch von 16-18-jährigen Seiteneinsteigern ohne Deutschkenntnisse, die bisher nicht beschult werden konnten.

Problematisch ist jedoch die Kürzung der angebotenen Plätze. Gab es in diesem Schuljahr allein 187 EIBE-Klassen, werden im neuen Schuljahr nur noch 84 PuSch-Klassen gebildet werden. Auf die Frage, was aus den SuS wird, die keinen Platz angeboten bekommen können, gibt es derzeit keine befriedigende Antwort.