Entfristung versus neuer Arbeitsvertrag

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Wie uns aus mindestens zwei Fällen berichtet wurde, wird Kolleg_innen, die eine Entfristung beantragt haben und entsprechend der gängigen Rechtsprechung einen Prozess gewinnen könnten, keine Entfristung, sondern ein neuer Arbeitsvertrag angeboten. Dies hat gleich mehrere Nachteile.

Die Kolleg_innen müssen zum Amtsarzt, da die Gültigkeit des Arbeitsvertrags an eine entsprechende Untersuchung geknüpft ist. In den "neuen" Arbeitsverträgen ist in der Regel ein halbes Jahr Probezeit vorgesehen. Bei Unterschrift unter diesen Vertrag könnte eine Kündigung ohne Angabe von Gründen mit der Frist von zwei Wochen ausgesprochen werden. Kündigungsschutz gibt es erst nach einem halben Jahr. Durch das Unterschreiben des "neuen" Vertrags akzeptiert man die entsprechenden Bedingungen, unabhängig der vorherigen Arbeits- und Änderungsverträge. Es könnte außerdem dazu kommen, dass eine geringere Stundenzahl als die des bisherigen Arbeitsvertrages angeboten wird.

Wer sich aufgrund dieser Voraussetzungen die Möglichkeit einer Klage nicht nehmen lassen möchte, sollte einen entsprechenden Vorbehalt handschriftlich neben seine Unterschrift setzen und vor der Unterzeichnung rechtlichen Rat einholen. Ein Vorbehalt könnte in etwa so aussehen:  "Ich unterzeichne den Arbeitsvertrag unter dem Vorbehalt, dass ich davon ausgehe, dass mein vorheriges Arbeitsverhältnis mit dem Land Hessen ein unbefristetes ist und dieses der gerichtlichen Klärung unterzogen wird."

Eine Entfristung ist etwas anderes als ein "neuer" (unbefristeter) Vertrag. Entfristung bedeutet, dass der bisherige, befristete Arbeitsvertrag nicht durch die Befristung endet, sondern unbefristet fortbesteht.