Disziplinarverfahren wegen Streik

Abschließende Stellungnahme - Streikgeld

Viele Kolleginnen und Kollegen haben von ihrem Recht auf Anhörung Gebrauch gemacht oder tun das noch. Mittlerweile haben einige bereits nach der Anhörung ein Schreiben mit der „Bekanntgabe des Ermittlungsergebnisses und abschließende Anhörung gemäß § 34 Abs. 1 HDG“ (Hessisches Disziplinargesetz) erhalten. Wie zu erwarten war, wird die Argumentation aus der Anhörung nicht als Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe für den Warnstreik anerkannt. Allerdings wird dort die Möglichkeit der abschließenden Stellungnahme – in schriftlicher Form – eröffnet. Frist: ein Monat.

Wer davon Gebrauch machen will, findet dafür auf der Homepage der GEW Hanau einen Vorschlag: http://www.gew-hanau.de/category/downloads-zur-gew-info-mail/

Streikgeld nach Gehaltsabzug wegen der Teilnahme am Warnstreik

Mittlerweile ist bei einer Reihe von Kolleginnen und Kollegen, die am Warnstreik teilgenommen haben, das Gehalt für die nicht gehaltenen Stunden abgezogen worden. GEW-Mitglieder erhalten in diesem Fall Streikgeld.

Merkblatt zum Streikgeld: http://www.gew-hanau.de/wp-content/uploads/Streikgeld-Merkblatt.pdf

Antrag auf Streikgeld: http://www.gew-hanau.de/wp-content/uploads/Streikgeld-Antrag.pdf