Beispiel für eine Überlastungsanzeige

Gemäß den §§ 15 bis 17 des Arbeitsschutzgesetzes sind Beschäftigte verpflichtet, dem Arbeitgeber unmittelbare erhebliche Gefahren anzuzeigen, die die Sicherheit und Gesundheitder Beschäftigten gefährden. Sie sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu machen.

 

Unten finden Sie einen Vorschlag eine solche Anzeige zu formulieren. Wir sind überzeugt, dass viele unserer Kollegien allen Grund dazu hätten, eine solche Anzeige zu stellen. Eine solche Anzeige ist nur ein politischer bzw. symbolischer Akt, er kann KollegInnen tatsächlich vor Haftungsansprüchen bewahren.

 

Außerdem hierbei interessant:

 

Broschüre Arbeits- und Gesundheitsschutz der GEW Hessen unter

www.gew-hessen.de/index.php

Kurze Info zu Überlasstungsanzeigen:

www.gew-koeln.de/02/web03/arbeit_recht/gesundheitsschutz/ueberlastungsanzeige.htm