Anerkennung von Vorbeschäftigungen bei der Einstufung von Neueinstellungen in den Schuldienst

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhaltet Ihr ein Schreiben der GEW Hessen.

Anfang September stehen Neueinstellungen in den Schuldienst an.
Mit dem 2. Dienstrechtsmodernisierungsgesetz gelten Neuregelungen bei der Besoldung.

Die GEW hat deshalb für alle Neueinzustellenden an allgemeinbildenden Schulen zum Schuljahr 2014/15 das angehängte Schreiben verfasst.

Wir möchten Sie/Euch dringend darum bitten, das angehängte Schreiben an die neu einzustellenden KollegInnen weiter zu geben und sie entsprechend zu beraten und zu unterstützen.