JA - das Landesabitur soll stattfinden

Ein Kommentar von Conny Mück, neues Mitglied im Vorsitzendenteam des GEW-KV Offenbach-Land

Nach einem pandemiebedingt besonderen Weg befinden sich die Schüler*innen der Jahrgangsstufe 13 nun endlich auf der Zielgeraden zum Abitur. Auf diesem Weg fanden wir Lehrkräfte immer wieder Lösungen für möglichst gutes Lernen in Distanz, im Wechsel und vor allem in den unterschiedlichen Unterrichtsformen in Präsenz, die sich aus den jeweiligen Bestimmungen der mittlerweile sieben Auflagen des Hygieneplans ergaben. Seit Beginn der Pandemie bewegten wir uns in dem Spannungsfeld zwischen dem Ermöglichen guter gemeinsamer Präsenzlernangebote auf der einen Seite und der Wahrung des Gesundheitsschutzes auf der anderen Seite, welches uns sehr viel Flexibilität und persönlichen Einsatz abverlangte. So wurde beispielsweise der Unterricht großer Lerngruppen über längere Zeit in zwei Räumen organisiert, um Unterricht bei geltendem Abstandsgebot zu gewährleisten. Auch wurde stets methodisch flexibel auf die Neuerungen der Bestimmungen reagiert. Die Schüler*innen ließen sich vertrauensvoll auf die wechselnden Unterrichts-arrangements und die zunehmend strengeren Hygieneauflagen ein. Dabei nutzten sie den Unterricht gewissenhaft für die Aneignung relevanter fachlicher Inhalte und Kompetenzen. Auch wurden von Seiten des Kultusministeriums Anpassungen im Lehrplan vorgenommen, die mehr Zeit für die Aufarbeitung, Wiederholung und Vertiefung abiturrelevanter Themen ermöglichten.
Die Schüler*innen haben nun nach Strapazen endlich die Zielgerade auf ihrem Weg erreicht und JA – das Landesabitur soll natürlich stattfinden, denn die Weichen für das erfolgreiche Absolvieren der Prüfungen wurden in einer besonderen gemeinsamen Anstrengung gestellt. Nun ist es an Herrn Lorz, sein Versprechen einzuhalten und die Bedingungen für die Prüfungsdurchführung „so sicher wie irgend möglich“ (Pressekonferenz vom 12.04.21) zu gestalten, damit die Schüler*innen ihr Ziel an den Prüfungstagen sicher durchschreiten können und auch die dabei anwesenden Aufsicht führenden Lehrkräfte gesundheitlich geschützt bleiben.