Mangelnder Aufwertungswillen der Arbeitgeber

Sozial- und Erziehungsdienst

Die Verhandlungen zur Entgeltordnung für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst wurden in den frühen Morgenstunden des 4. Juni 2015 ohne Ergebnis abgebrochen. Die Tarifvertragsparteien haben die Schlichtung angerufen. Somit besteht ab Sonntag, dem 7. Juni 2015 Friedenspflicht. Die Streiks werden ab diesem Zeitpunkt ausgesetzt.

In dreitägigen Verhandlungen war es nicht gelungen, zu einer Einigung zu kommen. Die VKA war nicht bereit, die Sozial- und Erziehungsberufe insgesamt aufzuwerten. Ihre Strategie bestand von Anfang darin, nur einzelne Berufsgruppen neu zu bewerten. Nach ihren Vorschlägen wären z. B. Erzieherinnen und Erzieher in der Grundeingruppierung S 6 geblieben. Es wäre nur unter spezifischen Voraussetzungen möglich, in höhere Entgeltgruppen aufzusteigen. Zur Eingruppierung der Kitaleitungen wäre es nach Auffassung der VKA zwar denkbar, auch die Zahl der Beschäftigten als Kriterium aufzunehmen, allerdings nur Vollzeitäquivalente. Auf diese Weise wären nur wenige höhergruppiert worden. Insbesondere im Bereich der sozialen Arbeit gab es keinerlei Bereitschaft der VKA, eine Aufwertung zu tarifieren.

Mit der Schlichtung wollen Gewerkschaften und Arbeitgeber nun noch einmal alle Möglichkeiten prüfen und ausloten, um am Verhandlungstisch zu einem tragfähigen Ergebnis zu kommen. Mit ver.di ist vereinbart, Details über Verhandlungsstände nicht zu veröffentlichen, zumal die VKA erklärt hat, dass Ausgangspunkt für sie in der Schlichtung nicht Verhandlungsstände, sondern ihr Angebot vom 28. Mai 2015 sei.

Das sich nun anschließende Verfahren entspricht der "Vereinbarung über ein Schlichtungsverfahren vom 25. Oktober 2011" zwischen den Tarifvertragsparteien. Das Schlichtungsverfahren wird von einer Schlichtungskommission durchgeführt. Diese setzt sich aus zwei unparteiischen Vorsitzenden (Schlichter) und einer jeweils gleichen Zahl von Vertreterinnen und Vertretern der Tarifvertragsparteien zusammen. Es ist vereinbart, dass ver.di von den ihr zustehenden Sitzen einen an die GEW abtritt. Der dbb ist ebenfalls vertreten.

Die Schlichtungskommission hat ihre Beratungen mit dem Ziel zu führen, zu einer einstimmigen Einigungsempfehlung zu kommen. Kommt Einstimmigkeit nicht zustande, entscheidet die einfache Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder der Schlichtungskommission. Von den zwei unparteiischen Vorsitzenden hat (deshalb) auch nur einer Stimmrecht. Es wechselt von Schlichtung zu Schlichtung. Jede Seite bestellt einen Schlichter. Für die Gewerkschaften ist der amtierende Schlichter Herbert Schmalstieg, ehemaliger langjähriger Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover. Der eigentlich noch amtierende Schlichter für die Arbeitgeber Georg Milbradt, früherer sächsischer Ministerpräsident, wird von der VKA ausgetauscht. Ein Nachfolger steht noch nicht fest. Das Stimmrecht liegt diesmal bei dem arbeitgeberseitig Benannten.

Die Schlichtungskommission hat unverzüglich, spätestens jedoch sechs Werktage nach Einleitung des Schlichtungsverfahrens zusammenzutreten. Der genaue Termin steht zurzeit noch nicht fest. Die Kommission hat ihre Einigungsempfehlung spätestens eine Woche nach ihrem erstmaligen Zusammentreten zu beschließen.
Die Tarifvertragsparteien sind verpflichtet, spätestens am dritten Werktag nach der Zustellung der Einigungsempfehlung die Tarifverhandlungen mit dem Ziel der Einigung wieder aufzunehmen. Das heißt, es handelt sich lediglich um eine Empfehlung. Danach gehen die Tarifverhandlungen weiter.

Vom Beginn des dritten Kalendertages an, der auf den Tag der Anrufung der Schlichtung bzw. der förmlichen Erklärung des Scheiterns der Tarifverhandlungen folgt, besteht Friedenspflicht. In unserem Fall ist das Sonntag, d. 7. Juni 2015. Die Friedenspflicht besteht auch weiter während der sich an die Zustellung der Einigungsempfehlung anschließenden Tarifverhandlungen und endet erst, wenn diese Verhandlungen von mindestens einer Tarifvertragspartei für gescheitert erklärt werden.

Bernhard Eibeck/Andreas Gehrke, GEW Hauptvorstand