Einschätzung des GEW Kreisvorstands Offenbach-Land zur inklusiven Bildung an den Schulen im Kreis Offenbach
Vorbemerkung: Inklusiver Unterricht in einem Schulsystem, das auf Abgrenzung und homogene Klassenbildung mit zeitgleichem Lernfortschritt setzt, ist ein Widerspruch, den man/frau bei der Diskussion nicht vergessen darf.
Trotzdem nimmt die GEW den in der UN-Behindertenrechtskonvention formulierten Auftrag ernst, sicherzustellen, dass „Menschen mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.“ (Art.24 Abs.2 b)
Um dies zu erreichen, sind aber entsprechende Rahmenbedingungen unerlässlich:
Dazu gehören:
Wie sah die Unterstützung durch die Vereinbarung zur „Modellregion inklusive Bildung im Kreis Offenbach“ bisher aus?
Wenn 2013 von 90 Schulstandorten 23 überwiegend nicht oder gar nicht barrierefrei waren und nur 22 als voll barrierefrei eingestuft wurden, wären bis heute noch erhebliche räumliche Anpassungsmaßnahmen erforderlich gewesen. Leider konnte uns der Kreis in den letzten Wochen nicht mitteilen, inwieweit sich dies inzwischen verbessert hat bzw. wieweit zusätzlich geforderter Raumbedarf gedeckt werden konnte.
Ob die hessenweite Einführung Inklusiver Schulbündnisse (ISB) ein Gewinn für den inklusiven Unterricht sein wird, ist fraglich, zielt sie doch vor allem auf Flexibilisierungsmöglichkeiten bei der Mangelverwaltung. Das wird daran deutlich, dass
Inwieweit in den ISB die Verteilung von Förderschullehrerstellen transparenter wird, muss sich noch zeigen. Aber auch bei größerer Transparenz bleibt die Forderung bestehen, inklusiv unterrichtende Schulen mit ausreichenden personellen Ressourcen zu versorgen.
Die 12 zusätzlichen Stellen für inklusiven Unterricht im Kreis Offenbach, die im Zusammenhang mit der Einführung von inklusiven Schulbündnissen zugewiesen werden, sind ein Schritt in die richtige Richtung, können aber aus Mangel an ausgebildeten Förderschullehrkräften nicht kurzfristig besetzt werden.
Wenn aus dieser Ressource Lehrkräfte an Regelschulen mit inklusivem Unterricht (GE) - auf ein Jahr befristet - Entlastung für die Koordination erhalten, ist das begrüßenswert, aber kein Bestandteil eines dauerhaften verlässlichen Konzepts.
Fast 8 Jahre nach der Verabschiedung der Behindertenrechtskonvention ist Hessen auf dem Weg zur inklusiven Schule nicht entscheidend vorangekommen, im Gegenteil: Bei dieser Art von Inklusion ist es nicht verwunderlich, dass die Vorbehalte zugenommen haben. Die Zahl der SuS an den Förderschulen ist keineswegs im erwarteten Ausmaß zurückgegangen, hat in einigen Regionen sogar zugenommen, auch im Kreis Offenbach.
Statt aber, wie Politiker es bereits andeuten, „das Tempo der Inklusion zu drosseln“, sollte auch die hessische Landesregierung in Wiesbaden die pädagogisch notwendigen Bedingungen für gelingende Inklusion endlich zur Kenntnis nehmen!
Wenn inklusive Bildung ernst genommen wird, muss aus der Mogelpackung auf dem Rücken aller Beteiligten endlich ein ausreichender Ressourcenplan werden und es muss eine Zusammenarbeit an den Schulen ermöglicht werden, bei der die Lehrkräfte mit ihren unterschiedlichen Erfahrungen, Kompetenzen und Aufgaben die Gewissheit haben, dass den einen wirklich geholfen wird und die anderen wirklich willkommen sind!