Statement des GEW KV Offenbach Stadt zur Wiedereinführung der Wehrpflicht und Werbung der Bundeswehr an Offenbacher Schulen
Das Bundeskabinett hat am 27. August die Einführung eines vorerst freiwilligen Wehrdienstes beschlossen. Freiwillig bedeutet in diesem Fall allerdings nur: solange sich genügend Rekrut*innen finden. Sobald dies nicht mehr gewährleistet ist, droht eine Zwangsverpflichtung. Wir kritisieren diese verdeckte Wiedereinführung der Wehrpflicht ausdrücklich.
In diesem Zusammenhang stellen wir uns entschieden gegen jede Form von Werbung der Bundeswehr an unseren Schulen. Schulen müssen sichere Orte sein. Orte, an denen Jugendliche ohne militärischen Druck lernen, ihre Persönlichkeit entfalten und ihre Zukunft gestalten können. Schule ist ein Raum, in dem:
Die Präsenz der Bundeswehr steht diesen Zielen entgegen. Auch wenn wir wissen, dass wir die Bundeswehr nicht vollständig aus den Schulen fernhalten können, fordern wir alle Kolleg*innen dazu auf, deren Auftreten kritisch zu begleiten. Gerade im Bereich der beruflichen Orientierung darf die Bundeswehr nicht unkritisch als normaler Arbeitgeber präsentiert werden.
Die Bundeswehr arbeitet gezielt daran, sich in der Gesellschaft zu normalisieren. Mit millionenschweren Werbekampagnen, insbesondere im öffentlichen Raum, verschafft sie sich Sichtbarkeit und Präsenz. Auch wenn die Ausgaben für Werbung in sozialen Medien zuletzt zurückgefahren wurden, steigen die Investitionen in großflächige Plakataktionen und Außenwerbung deutlich an.
Darüber hinaus sucht die Bundeswehr verstärkt den Auftritt bei Sport- und Großveranstaltungen. Ein besonders eindrückliches Beispiel war der „Salute the Troops Day“ beim American-Football-Spiel der Frankfurt Galaxy am Bieberer Berg, bei dem Soldat*innen in voller Tarnuniform und mit Sturmgewehr ausgerüstet auf das Spielfeld marschierten; eine Inszenierung, die den Charakter einer Showveranstaltung hatte und militärische Präsenz als normalen Teil der Freizeitkultur inszenieren sollte.
Parallel dazu inszeniert sich die Bundeswehr als attraktive Arbeitgeberin. Mit Angeboten wie dem kostenlosen Erwerb des Führerscheins, einem finanzierten Studium oder vermeintlich überdurchschnittlichen Arbeitsbedingungen lockt sie vor allem Jugendliche aus prekären Millieus, für die solche Perspektiven besonders verlockend erscheinen. Verschwiegen werden dabei jedoch die Risiken, die Gewalt und die moralische Dimension des Soldatenberufs, die im Hochglanz-Marketing schlicht ausgeblendet werden.
Diese Strategie zielt darauf ab, junge Menschen nicht durch kritische Information, sondern über Emotionen, Abenteuerfantasien und Zukunftsträume anzusprechen. Gerade diejenigen, die nur über geringe Ressourcen verfügen, werden so zu einer besonders empfänglichen Zielgruppe für die Rekrutierungsstrategien der Bundeswehr.
Wir möchten unsere Kolleg*innen entsprechend daran erinnern: Die Entscheidung darüber, welche externen Partner*innen, darunter auch potenzielle Arbeitgeber*innen wie die Bundeswehr, zur schulischen Berufsorientierung eingeladen werden, liegt ausdrücklich bei der Gesamtkonferenz. Nach § 133 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) obliegt dieser Konferenz die Festlegung grundsätzlicher pädagogischer und fachlicher Leitlinien für die Bildungs- und Erziehungsarbeit an unserer Schule. Damit gehört die Auswahl externer Partner*innen zur souveränen Zuständigkeit der Gesamtkonferenz.
Das bedeutet: Die Gesamtkonferenz kann und sollte auf Antrag, am besten im Rahmen einer regulären oder auch außerordentlichen Sitzung, klare Beschlüsse fassen. Beispielsweise kann sie festlegen, dass die Bundeswehr nicht Teil der schulischen Berufsorientierung sein darf und stattdessen auf zivilgesellschaftliche und pluralistische Alternativen gesetzt wird. Laut Dienstordnung können solche Anträge als Dringlichkeitsanträge behandelt werden, wenn sie zuvor von mindestens einem Viertel der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe eines Begriffs beantragt wurden.
Kurz gesagt: Solche Beschlüsse sind nicht nur zulässig: sie sind pflichtbewusste pädagogische Verantwortung. Kolleg*innen haben das Recht und die Pflicht, in der Gesamtkonferenz wirkungsvoll Stellung zu beziehen, um sicherzustellen, dass die Berufsorientierung unserer Schulen neutral, kritisch und demokratisch gestaltet bleiben.
Unsere Schulen müssen Schutzräume bleiben. Militärische Werbung hat dort keinen Platz.
Antrag an die Gesamtkonferenz