Tarifabschluss

für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen

 

2,4 Prozent mehr Gehalt rückwirkend zum 1. März 2016 und weitere 2,35 Prozent zum 1. Februar 2017, mit diesem Ergebnis endeten die Tarifverhandlungen zum TVöD. Der von den Arbeitgebern geforderte Eingriff in die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung konnte abgewehrt werden. Angesichts der niedrigen Inflation bedeuten die Steigerungen einen deutlichen Reallohnzuwachs für alle Beschäftigten. Von der neuen Entgeltordnung profitieren viele Beschäftigtengruppen durch eine bessere Eingruppierung, darunter auch die Kolleg/innen in den kommunalen Krankenhäusern, in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Schulhausmeister.

Keine Lösung gab es zur gewerkschaftlichen Forderung, das Befristungsunwesen im öffentlichen Dienst einzudämmen. Die Arbeitgeber waren nicht bereit, auf sachgrundlose Befristungen zu verzichten, die sie praktisch als verlängerte Probezeit nutzen. Dass ausgerechnet die öffentlichen Arbeitgeber diese gesetzliche Möglichkeit missbrauchen, ist ein Skandal, den die GEW weiter beim Namen nennen wird.

Alle Infos zur Tarifrunde finden Sie auf der GEW-Website unter: www.gew.de/troed2016