Überlastungsanzeigen, Hitzefrei und Lehrkräftemangel an Grundschulen

Info des GPRLL August 2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach hoffentlich erholsamen Ferien hat uns nun der schulische Alltag wieder. Abgesehen von der Hitze scheint sich dieses Schuljahr nicht sonderlich von den vorhergehenden zu unterscheiden. Wie üblich rühmt sich unser oberster Dienstherr der fantastischen Bedingungen an Schulen, die seine Regierung geschaffen haben will und wie üblich erntet er dafür von uns verständnisloses Kopfschütteln. Wie bereits im letzten Jahr verkündet das Schulamt, nun endlich voll besetzt arbeiten zu können und wie im letzten Jahr erwarten wir endlich spürbar schnellere Bearbeitungszeiten unserer Anträge. Anders als in den Jahren zuvor wird in diesem jedoch eine neue Landesregierung gewählt. Die GEW begleitet den Wahlkampf aktiv und fordert von der neuen Regierung ein Sofortprogramm Bildung, dessen Volumen wir auf 500 Millionen Euro beziffern, um die größten Probleme in Kitas, Schule und Universitäten angehen zu können. Und anders als in vielen Jahren zuvor ist das Geld durch niedrige Zinsen und Umstrukturierung des Länderfinanzausgleichs auch da.

Um auf unsere Forderungen aufmerksam zu machen, rufen wir alle Kollegen auf, sich an einer Demonstration am Samstag, den 22.09. in Frankfurt zu beteiligen. Die „Bildungsdemo“ beginnt um 9:45 Uhr mit einer Auftaktveranstaltung vor dem DGB-Haus (Wilhelm-Leuschner-Sraße 69-77, Nähe HBF). Start der Demo ist dort um 10:30, die Abschlusskundgebung an der alten Oper findet gegen 12:00 Uhr statt.

Bis dahin wünschen wir euch weiterhin einen guten Start ins neue Schuljahr,

eure GEW-Fraktion

 

Überlastungsanzeigen

Auch im vergangenen Jahr haben viele Kollegien ihre Überlastung angezeigt. Hessenweit sind beinahe 100 kollektive Anzeigen eingegangen, allein im Schulamtsbezirk Offenbach wurden in den vergangenen eineinhalb Jahren 27 gemeldet. Bekanntermaßen weigerte sich das HKM bisher, sich selbst mit den Anzeigen zu beschäftigen und delegierte die Bearbeitung an die Staatlichen Schulämter, die jedoch nicht über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um die Arbeitsbedingungen an hessischen Schulen grundlegend zu ändern. Aufgrund der Vielzahl der Anzeigen, die auch medial viel Beachtung fanden, aber auch aufgrund des Unmuts, den das HKM mit seiner Weigerung der Bearbeitung auf sich zog, wird diese Praxis nun geändert. Die Überlastungsanzeigen werden ab diesem Schuljahr zusammen mit einer Stellungnahme des Schulamtes direkt an das Kultusministerium gesandt. Diese von der GEW initiierte Aktion zeigt also Wirkung, auch aufgrund der Beharrlichkeit, die wir hessischen Lehrerinnen und Lehrer im Kampf um bessere Arbeitsbedingungen an den Tag legen.

Was tun bei großer Hitze?

Die große Hitzewelle ist für dieses Jahr erst einmal vorbei. Die Frage, wie viel Grad die Beschäftigten aushalten müssen, wird uns in Zukunft aber verstärkt beschäftigen. Es gibt, entgegen anderslautenden Behauptungen, nicht nur "hitzefrei" für Schüler/-innen. Für alle Beschäftigten gelten bundesweit Richtlinien, die in der Arbeitsstättenverordnung und der ergänzenden "Technischen Regel A3.5" festgelegt sind. Wenn die Temperatur in einem Arbeitsraum 26° C überschreitet, sollen Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz vor Hitze vornehmen. Dazu gehören etwa Sonnenschutzverglasungen. Wenn die Temperatur auf 30° C ansteigt, müssen Arbeitgeber handeln. Die Temperatur muss gesenkt werden, z.B. durch Lüftungseinrichtungen (Ventilatoren). Kühlende Getränke sind bereitzustellen. Wird es im Raum heißer als 35° C, ist Schluss. Die Beschäftigten müssen nach Hause geschickt werden, wenn ihnen kein kühlerer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.

Nachzulesen ist das im Internet unter:

https://www.arbeitsschutzgesetz.org/arbstaettv/temperatur/

Auf dieser Seite findet man auch einen Link zur Arbeitsstättenverordnung

und zur Technischen Regel A3.5, die konkrete Temperaturangaben enthält:

https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR-A3-5.html

 

Gymnasium statt Grundschule

Aufgrund fehlender Bewerber für freie Stellen an den Grundschulen hat das Schulamt vermehrt Gymnasialkolleginnen und -kollegen mit Mangelfächern eingestellt, um diese Stellen nicht zurückgeben zu müssen. Auch für offene Stellen der mobilen Vertretungsreserve an Grundschulen gibt es keine Bewerbungen. Daher hat das Schulamt diese Stellen an Schulen aus dem H/R-Bereich vergeben und regional so aufgeteilt, dass möglichst viele Schulen Unterstützung im Bedarfsfall erhalten können. So sehr die GEW die adäquate Versorgung der weiterführenden Schulen und die vorausschauende Planung des Amtes begrüßt, so sehr sehen wir die Mangelsituation besonders an Grund- und Förderschulen mit großer Sorge. Neben der Aufstockung von Studien- und Referendariatsstellen muss gerade das Grundschullehramt durch eine Angleichung der Besoldung und eine Absenkung der Pflichtstundenzahl deutlich attraktiver gemacht werden.

Bildung braucht bessere Bedingungen!

 

 

Kontakt

Der Gesamtpersonalrat ist per Email erreichbar. Die Adresse lautet:

Gesamtpersonalrat.ssa.offenbach@kultus.hessen.de

Aktuelle Informationen zu Bildungspolitik und Gewerkschaftsthemen befinden sich auf der Homepage der GEW-Kreisverbände Offenbach-Stadt und Offenbach-Land.


www.gew-offenbach.de

Verantwortlich: T. Hartmann, Kontakt: t.hartmann@gew-offenbach.de