A13 für alle, Streikrecht, Unzureichende Erstattung bei Klassenfahrten

Info aus dem GPRLL Offenbach

Aktionstag A13 für alle

Bereits zum vierten Mal organisierte die Fachgruppe Grundschule der GEW- Kreisverbände Offenbach Stadt und -Land einen Aktionstag für die Forderung, auch Grundschullehrkräfte mit A13 zu besolden. Dazu trafen sich am 13.11.2018 um 15:00 Uhr ca. 70 Lehrerinnen und Lehrer vor dem Staatlichen Schulamt Offenbach. Ab diesem Tag arbeiten die Kolleginnen und Kollegen der Grundschulen bis zum Ende des Jahres sozusagen umsonst, legt man das Gehalt aller anderen Lehrkräfte zugrunde. Mit Fahnen, Plakaten, Aufklebern, Tassen und einem großen Banner wurde der Forderung nach A13 deutlich Ausdruck verliehen. In ihrer Rede forderte Edeltraud Trinowitz die verantwortlichen Politiker Hessens auf, den Grundschullehrkräften endlich eine angemessene Besoldung zu gewähren, so wie es bereits in anderen Bundesländern passiert oder zumindest angekündigt ist.

Bei Glühwein, Punsch und mit der Kernforderung bedruckten „A13 für alle“-Keksen – nach dem Motto: „Wir wollen nicht die Krümel. sondern den ganzen Keks“ -, und nicht zuletzt auch bei guter Stimmung und Sonnenschein wurde der Schulamtsleiterin Frau Meißner ein offener Brief der Fachgruppe mit der Bitte übergeben, diesen an den zukünftigen Kultusminister weiterzuleiten. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern dafür, dass sie bei dieser Aktion dabei waren. Die vielen Unterschriften für unsere Forderung, die uns von euch geschickt oder persönlich übergeben wurden, werden wir an die zuständigen Landtagsabgeordneten und an alle Landtagsfraktionen weiterleiten und euch hierüber wie auch über weitere Aktionen auf dem Laufenden halten.


Streikrecht: Klage vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte

Elf Klägerinnen und Kläger ziehen mit Rechtsschutz der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Ihr Ziel: das Streikrecht für Beamtinnen und Beamte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG ) hatte in seinem Urteil vom 12. Juni die Klagen von vier Lehrerinnen und Lehrern zurückgewiesen. Damit ist der Rechtsweg in Deutschland ausgeschöpft und zum EGMR frei.

„Das Streikrecht ist ein Grund- und Menschenrecht. Es gehört zum Wesen der Demokratie. Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte als Ausdruck ihrer Treuepflicht entspringt dagegen dem obrigkeitsstaatlichen Denken des Kaiserreichs“, begründete GEW-Vorsitzende Marlis Tepe die Entscheidung der Gewerkschaft, nach Straßburg zu gehen. Die GEW vertritt wie im Völkerrecht festgeschrieben die Auffassung, dass es ein Menschenrecht auf Kollektivverhandlungen mit dem Recht auf Streik gibt, um Arbeitsbedingungen fair aushandeln zu können. „Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte in Deutschland steht im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). In seinem Urteil hat das BVerfG versäumt, das Grundgesetz europa- und menschenrechtsfreundlich auszulegen, und so den Gesetzgeber daran gehindert, deutsches und internationales Recht zu harmonisieren. Die GEW erwartet, dass der EGMR dies korrigieren wird, wie er es schon in früheren Urteilen zum Beamtenstreikverbot in der Türkei getan hat“, betonte Tepe. „Wir wollen Neues gestalten, neue Wege der Teilhabe und der Gemeinsamkeit eröffnen und den Einfluss derjenigen stärken, die tagtäglich in der Schule unschätzbar wertvolle Arbeit leisten.“

Wie lange das Verfahren dauern wird, ist nicht einfach einzuschätzen. Nach den Erfahrungen in anderen Verfahren ist mit einer Entscheidung wohl erst in fünf Jahren zu rechnen.

 

Unzureichende Erstattung bei Klassenfahrten nicht rechtens

Zwischen 2009 und 2018 wurde den Lehrkräften für die Teilnahme an einer Klassenfahrt pro Tag und Nacht 20 Euro für Übernachtung und sonstige Aufwendungen erstattet. Grundlage war der Erlass „Schulwanderungen und Schulfahrten“ aus dem Jahr 2009, der 2018 überarbeitet wurde. In dem Übergangserlass vom 22. Mai 2018 wurden die Pauschale auf schlappe 30 Euro heraufgesetzt, für An- und Abreisetage gibt es nur noch 12 Euro. Dabei ist vollkommen klar, dass man mit diesen Beträgen keine Klassenfahrt bestreiten kann. Rabatte, die durch Freiplätze entstehen, müssen den Schülerinnen und Schülern zu Gute kommen und können das Land Hessen nicht um seine Verpflichtung bringen, die Kosten für ihre Lehrkräfte zu übernehmen, wenn die ihrer Dienstpflicht nachkommen und an Klassenfahrten teilnehmen. Das heißt aber auch, dass es in den bisherigen Jahren durchaus üblich war, dass die Klassenfahrten nur stattfinden konnten, weil Lehrkräfte einen nicht unerheblichen Teil ihrer Reisekosten selbst übernommen haben oder im schlimmsten Falle sogar ganz auf die Durchführung einer Klassenfahrt verzichtet haben.

Unter GEW Rechtsschutz wurde daher ein Verfahren gegen die unzureichende Erstattung von Reisekosten vorangetrieben. Am 23. Oktober 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht daraufhin entschieden, dass der Reisekostenverzicht dem Grundsatz der Fürsorge eines Dienstherrn entgegensteht. Lehrkräfte würden durch den Reisekostenverzicht dem Konflikt ausgesetzt, die Klassenfahrt entweder ausfallen zu lassen oder in die eigene Tasche greifen zum müssen damit die Klassenfahrt stattfindet. Aus dem Kontext des Urteils lässt sich ableiten, dass ein Pauschalbetrag von 30 Euro für die Nacht und alle Aufwendungen am Tag nicht ausreichen kann, um die tatsächlich entstandenen Reisekosten abzudecken.

Die GEW Rechtsstelle wird im Mitgliederbereich der Website Musterwidersprüche gegen unzureichende Reisekostenerstattungen zur Verfügung stellen. Um sich auf § 8 des Hessischen Reisekostengesetzes berufen zu können muss dargestellt werden, dass die höheren Übernachtungskosten unvermeidbar waren. Fakt ist, dass das Land Hessen in Zukunft mehr Geld in die Hand nehmen muss, wenn es Lehrkräfte rechtskonform zur Durchführung einer Klassenfahrt verpflichten will.

Bewegliche Ferientage 2019/2020

Auch im nächsten Schuljahr gibt es in Hessen wieder vier bewegliche Ferientage, da auch 2019 der Tag der deutschen Einheit in den Herbstferien liegt. Der Gesamtpersonalrat hat einer Vorlage des Amtes zugestimmt, nach der neben dem Rosenmontag und dem Faschingsdienstag (24. und 25.2.2020), sowie die Freitage nach Christi Himmelfahrt (22.5.2020) und Fronleichnam (12.6.2020) im Schulamtsbezirk Offenbach unterrichtsfrei sein werden.


Kontakt


Der Gesamtpersonalrat ist per Email erreichbar. Die Adresse lautet:

Gesamtpersonalrat.ssa.offenbach@kultus.hessen.de